Seit in Kraft treten der DSGVO (europäische Datenschutzgrundverordnung) werden vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO in der Praxis beschrieben – doch welche Maßnahmen und welche Strategie und Schwerpunkte sollte ein Unternehmen mindestens umsetzen, um das Risiko für Strafen und Datenschutzvorfälle zu vermindern?

Das hängt vom Einzelfall ab – natürlich gibt es Standardmaßnahmen, die alle Unternehmen ergreifen sollten, doch herrscht oftmals noch Unsicherheit bei KMUs, welche Datenschutzmaßnahmen wirklich notwendig sind. Die DSGVO und das BDSG schreiben geeignete „technische und organisatorische Maßnahmen“ zur Sicherstellung der Datensicherheit vor.

Als Datenschutzbeauftragte unterstütze ich Sie in allen Belangen rund um die Organisation des Datenschutzmanagementes in Ihrem Unternehmen.

Sollten Sie eine Zusammenarbeit wünschen, können Sie mich wie folgt kontaktieren:

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Personenbezogene Daten, die Sie mir über diese Wege zukommen lassen, werden von mir zur Vertragsvorbereitung gemäß DSGVO Art. 6 lit. 1b verarbeitet. Sollte kein Vertrag zu Stand kommen, werden die Daten spätestens nach 6 Monaten gelöscht.